Die Ausgleichstaxe ist eine Abgabe, die Arbeitgeber entrichten müssen, wenn sie die gesetzliche Verpflichtung zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen nicht erfüllen. In Österreich müssen Unternehmen mit mehr als 25 Mitarbeitern pro 25 Arbeitsplätze jeweils eine Person mit Behinderung beschäftigen. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, ist für jede nicht besetzte Pflichtstelle eine Ausgleichstaxe zu zahlen. Die Höhe der Ausgleichstaxe wird jährlich festgelegt und ist nach Ablauf von vier Wochen nach Eintritt der Rechtskraft des Bescheides fällig.
Quelle: Sozialministeriumsservice, 2025, https://www.sozialministeriumservice.gv.at/Glossar/Glossar.de.html